Schlafstörungen gehören zu den
häufigsten gesundheitlichen Beschwerden in der erwachsenen Bevölkerung:
Etwa 25% leiden Umfragen zufolge an Schlafstörungen,
etwa 10% empfinden ihren Schlaf häufig oder dauerhaft als nicht erholsam.
Der Goldstandard ist aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die CPAP-Therapie.
Laut Beschluss hat der verordnende Schlafmediziner einen weiten Beurteilungsspielraum.
Sie verlangt schließlich nicht, dass die CPAP-Therapie tatsächlich erfolglos durchgeführt worden ist.
So wird es auch genügen, wenn der Arzt zu der Einschätzung kommt, dass sie von vornherein aussichtslos ist. Das dürfte z.B. dann der Fall sein, wenn der Patient die CPAP-Therapie vehement ablehnt oder Klaustrophobie schildert.
Diesen weiten Spielraum für den behandelnden Arzt hat das Beschlussgremium bewusst gesetzt.
Es betonte in seiner Begleitdokumentation zum Beschluss,
die Formulierung treffe keine Einschränkung, die Entscheidung liege beim behandelnden Arzt.